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§ 333 ASVG auf Dienstunfälle von Präsenzdienern nicht anzuwenden

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2022, 536 Heft 8 v. 29.8.2022

§ 333 ASVG, § 1 HEG, § 2 HEG, § 4 HEG

Die bisherige Rsp, nach der die Haftungsbeschränkung des § 333 ASVG auf Amtshaftungsansprüche eines Präsenzdieners aus Dienstunfällen nicht anzuwenden ist, ist auch zur Rechtslage nach dem HEG fortzuschreiben.

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