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Verjährung von Ansprüchen aus einem Pflichtteilsübereinkommen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2022, 510 Heft 8 v. 29.8.2022

§ 692 ABGB, § 783 ABGB, § 1478 ABGB, § 1487a ABGB

An der Auffassung, dass Ansprüche aus einem Pflichtteilsübereinkommen der 30-jährigen Verjährungsfrist unterliegen, ist jedenfalls für den Fall festzuhalten, dass mit der Vereinbarung nicht bloß ein strittiges Recht verglichen, sondern ein Anspruch durch konstitutives Anerkenntnis neu geschaffen wird.

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