§ 20a Abs 2 StGB, § 373b StPO
Für den Ausschluss des Verfalls gemäß § 20a Abs 2 StGB reicht es nicht hin, dass sich die Angeklagte zur Befriedigung
Seite 470
§ 20a Abs 2 StGB, § 373b StPO
Für den Ausschluss des Verfalls gemäß § 20a Abs 2 StGB reicht es nicht hin, dass sich die Angeklagte zur Befriedigung
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