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Zumindest teilweise Brauchbarkeit des Geschäftslokals bei Möglichkeit des Anbietens eines Liefer- und Abholservices

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2022, 441 Heft 7 v. 28.7.2022

§ 1096 ABGB, § 1104 ABGB, § 1105 ABGB

Die Unbrauchbarkeit bzw Unbenützbarkeit des Bestandobjekts ist – ausgehend vom vereinbarten Geschäftszweck – anhand eines objektiven Maßstabs zu beurteilen. Daraus folgt, dass die hier objektiv bestehende Möglichkeit der Beklagten, ein Liefer- oder Abholservice

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