§ 146 StGB, § 165 StGB
Ein Beitrag zum Betrug ist über die formelle Vollendung hinaus bis zur materiellen Vollendung (Vollbringung) möglich. Bei einer durch Täuschung bewirkten
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§ 146 StGB, § 165 StGB
Ein Beitrag zum Betrug ist über die formelle Vollendung hinaus bis zur materiellen Vollendung (Vollbringung) möglich. Bei einer durch Täuschung bewirkten
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