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Der Krankentransport im Kompetenzrecht – zugleich eine Studie zum Kompetenztatbestand „Rettungswesen“

AufsätzeUniv.-Ass. Dr. Max HofmannJBl 2022, 349 Heft 6 v. 6.7.2022

Unter Berufung auf den Kompetenztatbestand „Rettungswesen“ regeln die Länder nicht nur den Rettungstransport, sondern auch den Transport von Kranken, die keiner Akutbehandlung bedürfen. Wie eine nähere Betrachtung zeigt, übersteigt dies ihre Kompetenz.

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