§ 932 ABGB
Der Umstand, dass der Pkw (hier: wegen Weiterverkaufs) nicht mehr zur Rückgabe zur Verfügung steht, schließt die Wandlung als solche nicht aus. Infolge Wandlung ist vom Anspruch des Klägers auf Rückzahlung des Kaufpreises der objektive Wert der nicht mehr rückstellbaren mangelhaften Sache im Zeitpunkt der Veräußerung abzuziehen.