§ 50 Abs 2 ZPO, § 502 Abs 1 ZPO
Eine zur Unzulässigkeit der Revision führende Klärung der Rechtslage kann im Anwendungsbereich des Unionsrechts
§ 50 Abs 2 ZPO, § 502 Abs 1 ZPO
Eine zur Unzulässigkeit der Revision führende Klärung der Rechtslage kann im Anwendungsbereich des Unionsrechts