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Anwendung des KHVG auf nicht mehr zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2022, 108 Heft 2 v. 25.2.2022

§ 1 Abs 1 KHVG, § 24 KHVG

Das KHVG ist jedenfalls dann analog anzuwenden, wenn die Zulassung eines der Versicherungspflicht nach § 59 Abs 1 KFG unterliegenden, in einen Unfall verwickelten Fahrzeugs gemäß § 44 Abs 1 lit c KFG aufgehoben wurde, im nach Aufhebung der Zulassung liegenden Unfallszeitpunkt aber noch die Kennzeichentafeln am Fahrzeug angebracht waren.

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