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Amts- und Tierhalterhaftung bei Verletzung durch einen Polizeidiensthund

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2022, 96 Heft 2 v. 25.2.2022

§ 1320 Abs 1 ABGB, § 1 Abs 1 AHG, Punkt 6.9.5. PDHV

Bei einer Beschädigung durch ein Tier kann der Geschädigte (grundsätzlich) Ersatz für seinen Schaden nach dem AHG und/oder der Tierhalterhaftung nach § 1320 Abs 1 S 2 ABGB verlangen.

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