§ 16 ECG, § 18a UrhG, Art 3, 14 RL 2000/31/EG
Ein Betreiber einer Video-Sharing- oder Sharehosting-Plattform (hier: YouTube) nimmt grundsätzlich keine „öffentliche Wiedergabe“ von Inhalten vor, die Nutzer rechtswidrig öffentlich zugänglich machen.
§ 16 ECG, § 18a UrhG, Art 3, 14 RL 2000/31/EG
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