vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausübung des Wiederkaufsrechts vor vollständiger Erfüllung des ersten Kaufvertrags

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2022, 38 Heft 1 v. 26.1.2022

§ 1068 ABGB

Das Wiederkaufsrecht iS des § 1068 S 1 ABGB ist das Recht, eine verkaufte Sache wieder einzulösen. Es wird durch einseitige, unwiderrufliche Erklärung ausgeübt. Mit dieser Erklärung kommt der bereits mit dem ersten Kaufvertrag bedingt abgeschlossene zweite Kaufvertrag mit umgekehrten Parteirollen zustande. Der ursprüngliche Kaufvertrag bleibt neben dem Wiederkaufvertrag aufrecht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!