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Internationale Zuständigkeit für Zwangsvollstreckungsverfahren

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2022, 812 Heft 12 v. 14.12.2022

Art 24 Nr 5 Brüssel Ia-VO, Art 55 Brüssel Ia-VO

Art 24 Nr 5 Brüssel Ia-VO erfasst lediglich Verfahren aus Anlass einer Zwangsvollstreckung, nicht aber auch die eigentlichen Vollstreckungsverfahren selbst.

Art 55 Brüssel Ia-VO entfaltet keine Sperrwirkung und begründet keine ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Ursprungsstaats für die Verhängung von Zwangsgeldern.

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