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Mitverschulden bei Ansprüchen aus der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2022, 808 Heft 12 v. 14.12.2022

§ 1295 ABGB, § 1304 ABGB, § 1313a ABGB

Besteht nach den Erfahrungen des täglichen Lebens eine naheliegende und voraussehbare Gefahrenquelle, hat der Inhaber der Anlage die zur Gefahrenabwehr notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen auch dann zu treffen, wenn er durch die baurechtlichen Vorschriften nicht dazu verhalten wäre.

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