Die aktuelle wohnungspolitische Entwicklung hat auf Länderebene zu Überlegungen über die Einhebung einer Abgabe auf leerstehenden Wohnraum geführt. Mittlerweile wurden Leerstandsabgaben in der Steiermark, in Tirol und in Salzburg beschlossen. Der VfGH hat in seinem Erkenntnis zum Wr WohnungsabgabeG bereits die verfassungsrechtlichen Grenzen einer landesgesetzlichen Leerstandsabgabe aufgezeigt. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob die aktuellen Regelungen diesen (kompetenzrechtlichen) Vorgaben entsprechen.