vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Lebendiges Verfassungsrecht (2017 und 2018)

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Harald EberhardJBl 2022, 762 Heft 12 v. 14.12.2022

Verfassungsrecht in seiner Lebendigkeit darzustellen, ist mit Blick auf die Jahre 2017 und 2018, über die hier berichtet wird, einmal mehr ertragreich. Einen besonderen Faktor dieser Lebendigkeit macht wie stets die Judikatur des VfGH aus. Im vorliegenden Bericht sollen die wichtigsten Entscheidungen des VfGH aus den Jahren 2017 und 20181)1)Ausgewählte Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes. Im Auftrag des Verfassungsgerichtshofes amtlich herausgegeben. 82. Band der Sammlung. 1. Halbjahr (Nr 20 134–20 187), 2. Halbjahr (Nr 20 188–20 232). Verlag Österreich: Wien 2018/2019. 83. Band der Sammlung. 1. Halbjahr (Nr 20 233–20 271), 2. Halbjahr (Nr 20 272–20 305). Verlag Österreich: Wien 2019/20. Entscheidungen aus diesen Bänden werden ohne Jahreszahl zitiert. im Mittelpunkt stehen und in ihrer Bedeutung sowie in ihren Auswirkungen analysiert werden. Diese Jahre können mit einigen „Leuchtturmjudikaten“ aufwarten, die auch für leidenschaftliche Diskussionen gesorgt und gerade dadurch zur Weiterentwicklung der Verfassungsrechtsdogmatik beigetragen haben. Im grundrechtlichen Zusammenhang stechen in besonderer Weise die Erkenntnisse zur „Ehe für alle“2)2)VfSlg 20.225. und zu den – im Wege der verfassungskonformen Interpretation gewonnenen – Direktiven für die Eintragung eines „dritten Geschlechts“3)3)VfSlg 20.258. in das Personenstandsregister ins Auge. Wertvolle Klarstellungen der Rsp betreffen auch den Umgang mit der GRC im Zusammenhang mit der Prüfung von verfassungsrechtlichen Bestimmungen,4)4)VfSlg 20.291. aber auch die parlamentarischen Kontrollrechte durch Untersuchungsausschüsse (UA)5)5)VfSlg 20.304. und den Rechnungshof (RH).6)6)VfSlg 20.302.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte