Verfassungsrecht in seiner Lebendigkeit darzustellen, ist mit Blick auf die Jahre 2017 und 2018, über die hier berichtet wird, einmal mehr ertragreich. Einen besonderen Faktor dieser Lebendigkeit macht wie stets die Judikatur des VfGH aus. Im vorliegenden Bericht sollen die wichtigsten Entscheidungen des VfGH aus den Jahren 2017 und 20181) im Mittelpunkt stehen und in ihrer Bedeutung sowie in ihren Auswirkungen analysiert werden. Diese Jahre können mit einigen „Leuchtturmjudikaten“ aufwarten, die auch für leidenschaftliche Diskussionen gesorgt und gerade dadurch zur Weiterentwicklung der Verfassungsrechtsdogmatik beigetragen haben. Im grundrechtlichen Zusammenhang stechen in besonderer Weise die Erkenntnisse zur „Ehe für alle“2) und zu den – im Wege der verfassungskonformen Interpretation gewonnenen – Direktiven für die Eintragung eines „dritten Geschlechts“3) in das Personenstandsregister ins Auge. Wertvolle Klarstellungen der Rsp betreffen auch den Umgang mit der GRC im Zusammenhang mit der Prüfung von verfassungsrechtlichen Bestimmungen,4) aber auch die parlamentarischen Kontrollrechte durch Untersuchungsausschüsse (UA)5) und den Rechnungshof (RH).6)