§ 1 GRBG, § 363a StPO
Die Verhängung und der Vollzug einer Freiheitsstrafe wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung sind nicht Beschwerdegegenstand nach dem GRBG.
OGH, 22.06.2022, 14 Os 60/22p
§ 1 GRBG, § 363a StPO
Die Verhängung und der Vollzug einer Freiheitsstrafe wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung sind nicht Beschwerdegegenstand nach dem GRBG.
OGH, 22.06.2022, 14 Os 60/22p