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Der vom Berufungsgericht verneinte Verfahrensmangel erster Instanz als tauglicher Revisionsgrund – Duplik zu Rassi

KorrespondenzUniv.-Prof. MMag. Dr. Martin TrenkerJBl 2021, 614 Heft 9 v. 24.9.2021

A. Einführung

Die Frage nach der Revisibilität erstinstanzlicher Verfahrensmängel ist in den letzten Jahren wieder in den Fokus der wissenschaftlichen Diskussion (vor allem seitens höchstrichterlicher Autoren) gerückt.1)1) Lovrek in Fasching/Konecny, ZPG IV/13 (2019) § 503 ZPO Rz 103 ff; Neumayr in Höllwerth/Ziehensack, ZPO (2019) § 503 Rz 19; G. Kodek, Zugang zum OGH bei Verfahrensmängeln: Versuch einer Klarstellung, Zak 2020, 29. Ein einschlägiger Artikel des Verfassers2)2) Trenker, Der vom Berufungsgericht verneinte Verfahrensmangel erster Instanz als tauglicher Revisionsgrund, JBl 2020, 757, 825. hat jüngst sogar eine direkte Replik von Rassi 3)3)Der vom Berufungsgericht verneinte Verfahrensmangel erster Instanz als tauglicher Revisionsgrund – eine Replik, JBl 2021, 157. erfahren. Diese bietet Anlass, die mE entscheidenden Aspekte des Problems und die maßgeblichen Lösungsansätze nochmals konzise herauszuarbeiten und zu verdeutlichen.

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