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Bereitstellen von (eigenen) Vermögenswerten als Terrorismusfinanzierung?

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2021, 541 Heft 8 v. 19.8.2021

§ 278d Abs 1a Z 2 StGB

Nach der Intention des Gesetzes soll die Finanzierung terroristischer Aktivitäten umfassend und flächendeckend bekämpft werden. Vom Begriff „Vermögenswert" werden alle Arten von Vermögenswerten erfasst, und zwar unabhängig davon, wem sie gehören und ob sie legalen oder illegalen Ursprungs sind. Wird ein Vermögenswert

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