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Kostenerstattung bei Inanspruchnahme von Wahlärzten in anderen EU-Mitgliedstaaten

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2021, 531 Heft 8 v. 19.8.2021

§ 131 Abs 1 ASVG, Art 56 AEUV

Eine Beschränkung der Kostenerstattung bei Inanspruchnahme von Wahlärzten auch in anderen Mitgliedstaaten der Union auf 80% des Kassentarifs gemäß § 131 Abs 1 ASVG wird durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses bezogen auf die öffentliche Gesundheit gerechtfertigt.

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