§ 925 ABGB, § 933 Abs 2 ABGB
Die kurze Frist des § 933 Abs 2 ABGB gilt nach der ratio dieser Bestimmung nur für Krankheiten und nicht für andere Sachmängel.
OGH, 24.03.2021, 3 Ob 14/21m
§ 925 ABGB, § 933 Abs 2 ABGB
Die kurze Frist des § 933 Abs 2 ABGB gilt nach der ratio dieser Bestimmung nur für Krankheiten und nicht für andere Sachmängel.
OGH, 24.03.2021, 3 Ob 14/21m