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Kurze Gewährleistungsfrist für Viehmängel nur bei Tierkrankheiten

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2021, 521 Heft 8 v. 19.8.2021

§ 925 ABGB, § 933 Abs 2 ABGB

Die kurze Frist des § 933 Abs 2 ABGB gilt nach der ratio dieser Bestimmung nur für Krankheiten und nicht für andere Sachmängel.

OGH, 24.03.2021, 3 Ob 14/21m

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