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Kein „Trauerschmerzengeld“ bei Verlust eines Tieres

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2021, 467 Heft 7 v. 28.7.2021

§ 1331 ABGB

„Trauerschmerzengeld“ kommt bei Verlust eines Tieres nur nach Maßgabe von § 1331 ABGB in Betracht. Das träfe etwa bei Tierquälerei iS von § 222 StGB zu. Bei bloßer, wenn auch grob fahrlässiger, Tötung könnte ein Anspruch demgegenüber nur durch eine Änderung des Gesetzes begründet werden.

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