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Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts als Vertragsverfasser über strafrechtliche Folgen

RechtsprechungOrdentliche GerichteUniv.-Prof. Dr. Andreas Geroldinger , Univ.-Ass. Mag. Stefan HolzingerJBl 2021, 388 Heft 6 v. 25.6.2021

§ 1009 ABGB, § 1295 ABGB, § 1299 ABGB, § 9 RAO

Eine unrichtige Beratung (unterbliebene Aufklärung) des Rechtsanwalts berechtigt in der Regel nur zum Ersatz des verursachten Vertrauensschadens; es ist nur die Vermögensdifferenz zu ersetzen, die bei pflichtgemäßer Beratung nicht eingetreten wäre. Die Beweislast dafür, dass

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