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Abbestellungsrecht des Käufers? – Anmerkung zu OGH 6 Ob 24/20b

KorrespondenzUniv.-Prof. Dr. Silvia DullingerJBl 2021, 338 Heft 5 v. 15.5.2021

Gegenstand der Entscheidung des OGH zu 6 Ob 24/20b vom 31.08.20201)1)(Auszugsweise) abgedruckt in VbR 2020, 214 und Zak 2020, 378. ist eine Verbandsklage nach § 28 KSchG, die sich gegen die Verwendung einer Reihe von AGB-Klauseln in KFZ-Leasingverträgen mit Verbrauchern richtet. Bemerkenswert ist die Entscheidung vor allem deshalb, weil hier das bisher nur einem Werkbesteller – in Analogie zu § 1168 Abs 1 S 1 ABGB – zugebilligte sogenannte Abbestellungsrecht auch dem Käufer gewährt wird. Dass damit der 6. Senat des OGH – mit verblüffender Leichtfertigkeit – von der seit langem einhelligen höchstgerichtlichen Judikatur2)2)So zuletzt etwa OGH 1 Ob 122/19a = VbR 2019, 220 = Zak 2019, 336. abweicht, wird in der kurzen Begründung gar nicht zum Ausdruck gebracht.

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