Gegenstand der Entscheidung des OGH zu 6 Ob 24/20b vom 31.08.20201) ist eine Verbandsklage nach § 28 KSchG, die sich gegen die Verwendung einer Reihe von AGB-Klauseln in KFZ-Leasingverträgen mit Verbrauchern richtet. Bemerkenswert ist die Entscheidung vor allem deshalb, weil hier das bisher nur einem Werkbesteller – in Analogie zu § 1168 Abs 1 S 1 ABGB – zugebilligte sogenannte Abbestellungsrecht auch dem Käufer gewährt wird. Dass damit der 6. Senat des OGH – mit verblüffender Leichtfertigkeit – von der seit langem einhelligen höchstgerichtlichen Judikatur2) abweicht, wird in der kurzen Begründung gar nicht zum Ausdruck gebracht.