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Kein Wahlgerichtsstand für Gewährleistungs- und Interventionsklagen in Österreich

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2021, 51 Heft 1 v. 15.1.2021

Art 8 Nr 2 Brüssel Ia-VO

Der Gerichtsstand nach Art 8 Nr 2 EuGVVO 2012 (Brüssel Ia-VO) kann vor österreichischen Gerichten nicht in Anspruch genommen werden.

OGH, 08.07.2020, 7 Ob 1/20b

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