Die vorläufige Untersagung der Berufsausübung ist eine im Bereich des Ärzte-, Zahnärzte- und Hebammenrechts in Wahrung des öffentlichen Wohles und bei Gefahr im Verzug vorgesehene Maßnahme. Es sollen damit die Gefährdung von Patienten und die Beeinträchtigung von öffentlichen Interessen hintangehalten werden. Der Beitrag setzt sich umfassend mit den materiellen und formellen Grundlagen auseinander.