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Die vorläufige Untersagung der Berufsausübung im Ärzte-, Zahnärzte- und Hebammenrecht*)*)Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wieder. Für wertvolle Anregungen danke ich Frau Mag. Petra Brandstätter und Herrn Mag. Dr. Thomas Pixner, LL.M., für umfassende Unterstützung Herrn Mag. Thomas Jenewein.

AufsätzeMMag. Dr. Florian SchwetzJBl 2021, 763 Heft 12 v. 21.12.2021

Die vorläufige Untersagung der Berufsausübung ist eine im Bereich des Ärzte-, Zahnärzte- und Hebammenrechts in Wahrung des öffentlichen Wohles und bei Gefahr im Verzug vorgesehene Maßnahme. Es sollen damit die Gefährdung von Patienten und die Beeinträchtigung von öffentlichen Interessen hintangehalten werden. Der Beitrag setzt sich umfassend mit den materiellen und formellen Grundlagen auseinander.

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