§ 934 ABGB, § 935 ABGB, § 1268 ABGB, § 1170a ABGB
Das Rechtsinstitut der laesio enormis (§ 934 ABGB) knüpft an ein objektives Wertmissverhältnis an, das sich aus dem Vergleich der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt.
§ 934 ABGB, § 935 ABGB, § 1268 ABGB, § 1170a ABGB
Das Rechtsinstitut der laesio enormis (§ 934 ABGB) knüpft an ein objektives Wertmissverhältnis an, das sich aus dem Vergleich der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt.