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Anmerkung im Grundbuch, dass das Vermögen gemäß § 6 SanktG eingefroren ist

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2020, 640 Heft 9 v. 15.9.2020

§ 8 GBG, § 20 GBG, § 6 SanktG

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