vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Der ehemalige österreichische Adel hinter Gittern? – Die Strafe für die Führung von verbotenen Adelsbezeichnungen und Titeln*)*)Der vorliegende Beitrag beruht auf dem Vortrag, der am 09.12.2019 im Rahmen des „Judikaturseminars Öffentliches Recht“ des Instituts für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der Wirtschaftsuniversität Wien gehalten wurde.

AufsätzeUniv.-Ass. Dr. Matthias LukanJBl 2020, 610 Heft 9 v. 15.9.2020

Der VfGH hat sich in einem rezenten Erkenntnis unter anderem mit der Frage beschäftigt, ob für die verbotene Führung der Adelsbezeichnung „von“ nach dem AdelsaufhG aktuell eine Geldstrafe verhängt werden kann. Der Gerichtshof kam zum Ergebnis, dass dies nicht möglich sei, weil der Strafbetrag nach wie vor mit 20.000 Kronen und damit einer nicht mehr bestehenden Währung festgesetzt ist. Mit der daneben im AdelsaufhG angedrohten Freiheitsstrafe hat sich der VfGH nicht näher auseinandergesetzt. Der vorliegende Beitrag widmet sich der Frage, welche Strafe aktuell für Verstöße gegen das AdelsaufhG verhängt werden kann bzw muss.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte