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Ersitzung einer Realservitut bei rechtsgeschäftlicher Einräumung einer Personalservitut?

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2020, 569 Heft 8 v. 15.8.2020

§ 479 ABGB, § 1462 ABGB, § 1477 ABGB

Der Grundsatz, dass Sachen, an denen dem Berechtigten die Gewahrsame rechtsgeschäftlich überlassen wurde, nicht ersessen werden können, gilt auch bei der rechtsgeschäftlichen Einräumung einer Personalservitut (§ 479 ABGB) in Bezug auf die Ersitzung einer Realservitut.

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