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Gesellschaftsrecht in Corona-Zeiten*)*)Der vorliegende Beitrag beruht auf dem Vortrag, den die Verfasserin am 24.06.2020 im Rahmen der Webinar-Reihe „Privatrecht in der COVID-19-(Wirtschafts-)Krise“ (veranstaltet von der JKU Linz und dem Verlag Österreich unter der wissenschaftlichen Leitung von Johannes W. Flume und Andreas Geroldinger) gehalten hat.

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Eveline ArtmannJBl 2020, 481 Heft 8 v. 15.8.2020

Die COVID-19-Pandemie lässt auch das Gesellschaftsrecht nicht unberührt und könnte – will man der Krise etwas Positives abgewinnen – dem Gesellschaftsrecht einen Schub in Richtung Digitalisierung, Modernisierung und Flexibilisierung bringen. Mit dem Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetz wird – zumindest bis zum Ende des Jahres 2020 – eine gesicherte rechtliche Grundlage für die Abhaltung virtueller Versammlungen und anderer Formen der Beschlussfassung geschaffen und zwar sowohl auf Gesellschafter- als auch auf Organebene, losgelöst von etwaigen Satzungsregelungen und bestimmten Gesellschaftsformen.

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