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Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils über ein Gesamtrechtsverhältnis

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2020, 397 Heft 6 v. 15.6.2020

§ 228 ZPO, § 411 ZPO

Auch einzelne rechtliche Beziehungen, die nur Ausfluss eines weitergehenden Rechtsverhältnisses sind, oder einzelne rechtlichen Folgen einer solchen Rechtsbeziehung, wie etwa einzelne Forderungen oder daraus abgeleitete Ansprüche, können Gegenstand einer Feststellungsklage sein.

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