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Ungleichbehandlung von leiblichen und adoptierten Kindern des Erben nicht sittenwidrig

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2020, 182 Heft 3 v. 15.3.2020

§ 617 ABGB, § 879 ABGB, § 698 ABGB idF BGBl 87/2015, Art 7 B-VG, Art 8 EMRK, Art 14 EMRK

Die (gegen den Staat gerichteten) Grundrechte wirken nach heute anerkannter Auffassung mittelbar auf das Verhältnis Privater zueinander ein. Auch die allgemeinen Wertvorstellungen der Grundrechte sind bei der Konkretisierung der Generalklausel der „guten Sitten“ in § 879 Abs 1 ABGB zu berücksichtigen.

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