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Kinderpornographie: Unbestimmte Mehrzahl von Taten, alternative Mischdelikte, Tatzeitpunkt

RechtsprechungOrdentliche Gerichteo. Univ.-Prof. Dr. Kurt SchmollerJBl 2020, 130 Heft 2 v. 15.2.2020

§ 61 StGB, § 207 Abs 1 StGB, § 207a Abs 3 StGB

Umfasst ein Schuldspruch eine unbestimmte Mehrzahl bloß pauschal individualisierter gleichartiger Taten, ist weder für die Schuld- noch für die Subsumtionsfrage von Bedeutung, ob der Angeklagte mehr als zwei solcher Taten begangen hat.

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