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Bindung an elektronisch übermittelte einstweilige Verfügung ab Einlangen in elektronischen Verfügungsbereich des anwaltlichen Vertreters und Kenntnis vom Inhalt

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2020, 123 Heft 2 v. 15.2.2020

§ 416 Abs 1 ZPO, § 426 Abs 1 ZPO, § 64 Abs 2 EO, § 89d Abs 2 GOG

Da eine einstweilige Verfügung mit der Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung an den Gegner der gefährdeten Partei wirksam wird, ist sie jedenfalls ab diesem Zeitpunkt zu befolgen und vollstreckbar.

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