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Rückforderungsansprüche nach Vertragsrücktritt gemäß § 165a VersVG von sicherungsweiser Abtretung sämtlicher Rechte und Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag erfasst

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2020, 118 Heft 2 v. 15.2.2020

§ 165a VersVG, § 1394 ABGB

Hat ein Versicherungsnehmer seinem Kreditgeber zur Besicherung eines Kredits sämtliche Rechte und Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag abgetreten, so sind davon auch Rückforderungsansprüche nach einem ex tunc wirkenden Vertragsrücktritt nach § 165a VersVG umfasst.

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