§ 136 StGB
Wird ein Fahrzeug mehrfach einen Meter nach vorne und wieder zurück bewegt, liegt Vollendung des § 136 StGB vor.
OGH, 12.08.2019, 12 Os 82/19d
§ 136 StGB
Wird ein Fahrzeug mehrfach einen Meter nach vorne und wieder zurück bewegt, liegt Vollendung des § 136 StGB vor.
OGH, 12.08.2019, 12 Os 82/19d