§ 22 MedienG, § 78 Abs 1 UrhG
Der Vollzug einer Fahrnisexekution ist keine Gerichtsverhandlung iS des § 22 MedienG (Verbot von Fernseh- und Hörfunkaufnahmen und -übertragungen sowie Film- und Fotoaufnahmen von Verhandlungen der Gerichte).
§ 22 MedienG, § 78 Abs 1 UrhG
Der Vollzug einer Fahrnisexekution ist keine Gerichtsverhandlung iS des § 22 MedienG (Verbot von Fernseh- und Hörfunkaufnahmen und -übertragungen sowie Film- und Fotoaufnahmen von Verhandlungen der Gerichte).