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Klagbarkeit des Geldpflichtteils vor Ablauf der Jahresfrist

RechtsprechungOrdentliche GerichteUniv.-Ass. Mag. Klara HolznerJBl 2020, 40 Heft 1 v. 15.1.2020

§ 765 Abs 2 ABGB, § 1503 Abs 7 ABGB, § 228 ZPO, § 409 ZPO

Nur die Verpflichtung des Erben, den Pflichtteil zu zahlen, wird nach § 765 Abs 2 ABGB auf ein Jahr nach dem Tod des Verstorbenen aufgeschoben, nicht aber die Klagbarkeit des Pflichtteilsanspruchs.

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