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Superädifikat: Zivilteilung ohne Zustimmung des Grundeigentümers

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2020, 856 Heft 12 v. 15.12.2020

§ 133 EO, § 153a EO

§ 153a EO normiert eine gesetzliche Vertragsübernahme. Der Grundeigentümer kann daher dem Übergang der Rechte und Pflichten auf den Ersteher nicht mit Erfolg entgegentreten.

OGH, 23.06.2020, 5 Ob 8/20t

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