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Beschluss durch unzuständiges Vereinsorgan absolut nichtig

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2019, 457 Heft 7 v. 1.7.2019

§ 5 VerG, § 7 VerG, § 228 ZPO

Die Fassung eines Beschlusses durch ein unzuständiges Vereinsorgan bewirkt die Nichtigkeit des Beschlusses (hier: Beschluss des Präsidiums zur Absetzung des Klägers in seiner Funktion als Mitglied des Leitungsorgans). Bei der Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Vereinsbeschlusses gemäß § 7 S 1 VerG 2002 kann nicht vom Erfordernis eines Feststellungsinteresses gemäß § 228 ZPO abgesehen werden.

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