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Kausale Nachschäden vom Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2019, 325 Heft 5 v. 1.5.2019

§ 175 ASVG

Vom Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung ist eine Verletzung als sogenannter kausaler Nachschaden erfasst, wenn sie Folge eines Sturzes ist, der sich aufgrund einer arbeitsunfallbedingten Gangunsicherheit ereignete.

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