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Direktklage des sich nach § 334 ASVG regressierenden Sozialversicherungsträgers gegen den Haftpflichtversicherer

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2019, 249 Heft 4 v. 1.4.2019

§ 156 VersVG, § 157 VersVG, § 228 ZPO

Der Sozialversicherungsträger, der den Schädiger nach § 334 ASVG in Anspruch nimmt und damit einen eigenständigen Rückgriffsanspruch geltend macht, ist in Bezug auf die Haftpflichtversicherung geschädigter Dritter iS der §§ 156, 157 VersVG.

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