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Überprüfung von Betriebsversammlungsbeschlüssen zur Betriebsratsumlage

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2019, 796 Heft 12 v. 15.12.2019

§ 73 ArbVG, § 74 ArbVG

Abseits von Verstößen gegen elementarste Grundsätze des Betriebsversammlungsrechts kann ein Arbeitgeber die Ungültigkeit des Beschlusses der Betriebsversammlung auf Einhebung einer Betriebsratsumlage dem Begehren nach § 73 Abs 2 ArbVG auf Einbehaltung und Abführung der Betriebsratsumlage an den Betriebsratsfonds nicht entgegenhalten.

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