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Mitverschulden: keine „Korrelation“ zu bzw kein Zusammenhang mit dem jeweiligen kausalen Aufklärungsfehler erforderlich

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2019, 784 Heft 12 v. 15.12.2019

§ 1295 ABGB, § 1299 ABGB, § 1304 ABGB

Liegt der Anlageentscheidung auch eine den Klägern vorwerfbare Sorglosigkeit zugrunde, kommt grundsätzlich auch bei fehlender „Korrelation“ zum haftungsbegründenden Aufklärungsfehler eine Minderung des Ersatzes wegen Mitverschuldens in Betracht.

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