§ 21 Abs 1 StGB, § 429 Abs 4 StPO, § 429 Abs 5 StPO, § 434 Abs 1 StPO
Die Beschlussfassung über die Umwandlung der Untersuchungshaft in eine vorläufige Anhaltung ohne vorangehende Anhörung des Betroffenen verletzt dessen rechtliches Gehör (§ 6 Abs 2 S 1 StPO).