A. Einleitung
Auch im Bereich des Handelsvertreterrechts ist die Schiedsgerichtsbarkeit ein unverzichtbares Instrument zur Beilegung grenzüberschreitender Konflikte.1) Nicht ohne Grund bilden vertriebsrechtliche Schiedsverfahren einen bedeutenden Teil der bei den internationalen Schiedsinstitutionen anhängig gemachten Fälle.2) Praktisch jede Schiedsrichterin und jeder Schiedsrichter hatte sich schon mit Streitigkeiten zwischen Handelsvertretern und Geschäftsherren zu befassen, wobei mitunter jahrzehntelange Geschäftsbeziehungen aufzuarbeiten sind und rechtlich schwierige Abgrenzungen getroffen werden müssen. Vor diesem Hintergrund ist es naheliegend, dass die in Rede stehende Entscheidung des OGH sowohl in Österreich3) als auch im Ausland4) große Beachtung gefunden hat. Dabei ging es zusammengefasst um folgenden Sachverhalt: