vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung für Erfüllungsgehilfen nur bei Eingriff in den übertragenen Aufgabenbereich

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2018, 311 Heft 5 v. 1.5.2018

§ 1313a ABGB

Nach § 1313a ABGB können zwar auch vorsätzliche unerlaubte Handlungen in Erfüllung einer vertraglichen Pflicht in einer dem Schuldner zurechenbaren Weise vom Erfüllungsgehilfen begangen werden, hierzu wird jedoch ein innerer Sachzusammenhang der schädigenden Handlung des Erfüllungsgehilfen mit der Vertragserfüllung

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!