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Beschränkung der Haftungssumme als Einwendung gegenüber einem von Schutzwirkungen des Vertrags erfassten Dritten?

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2018, 307 Heft 5 v. 1.5.2018

§ 882 ABGB, § 1295 Abs 1 ABGB

Beim Vertrag zugunsten Dritter kann der Schuldner dem Dritten alle Einwendungen entgegensetzen, die ihm

Seite 307


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