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Pflichtteilsberechtigung und Ausmessung der Pflichtteile

AufsätzeDr. Gabriel KoglerJBl 2018, 229 Heft 4 v. 1.4.2018

IV. Pflichtteilsminderung

1. Anwendungsfall des § 760 Abs 2

Die Pflichtteilsminderung iS des § 776 läuft im Prinzip parallel zur Enterbung: Ein Pflichtteilsberechtigter, dessen Pflichtteil nach § 776 gemindert worden ist, ist (hypothetischer) gesetzlicher Erbe; er ist sogar „halb“ konkret pflichtteilsberechtigt. Daher wäre er nach § 759 bei der Ausmessung der Pflichtteile noch vorhanden.

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